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   BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09   

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https://dejure.org/2010,5455
BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09 (https://dejure.org/2010,5455)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09 (https://dejure.org/2010,5455)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 28/09 (https://dejure.org/2010,5455)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen als Indiz für das Vorliegen eines Vermögensverfalls; Ausnahmsweise Nichtdurchführung eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung bei fehlender Gefährdung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen als Indiz für das Vorliegen eines Vermögensverfalls; Ausnahmsweise Nichtdurchführung eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung bei fehlender Gefährdung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Senats kann eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden trotz des eingetretenen Vermögensverfalls ausgeschlossen sein, wenn der betroffene Rechtsanwalt seine einzelanwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern; denn nur so lässt sich die Einhaltung der verabredeten Maßnahmen zum Schutz der Mandanten dauerhaft und nachhaltig sicherstellen (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; v. 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64 f. Rdn. 5).

    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung des Senats ist die Einhaltung vertraglich vereinbarter Sicherungsmaßnahmen nur in einer Sozietät, nicht in einer Einzelkanzlei sichergestellt (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, aaO; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rdn. 10; v. 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, Rdn. 17).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Dazu gehört insbesondere eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen, aus der sich ergibt, ob und in welcher Höhe Forderungen erfüllt worden sind oder in welcher Weise sie erfüllt werden sollen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 8/07, Rdn. 9).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung des Senats ist die Einhaltung vertraglich vereinbarter Sicherungsmaßnahmen nur in einer Sozietät, nicht in einer Einzelkanzlei sichergestellt (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, aaO; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rdn. 10; v. 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, Rdn. 17).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers hat der Senat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, nichts Gegenteiliges entschieden.
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Es darf keine Forderung auf unabsehbare Zeit offen bleiben (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271, 1272).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass dieser Vertrag so, wie geschlossen, durchgeführt werden wird (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08), hat der Senat nicht.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    6 a) Sind im Laufe des gerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung nachträglich zweifelsfrei entfallen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Dazu gehört insbesondere eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen, aus der sich ergibt, ob und in welcher Höhe Forderungen erfüllt worden sind oder in welcher Weise sie erfüllt werden sollen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 8/07, Rdn. 9).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Senats kann eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden trotz des eingetretenen Vermögensverfalls ausgeschlossen sein, wenn der betroffene Rechtsanwalt seine einzelanwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern; denn nur so lässt sich die Einhaltung der verabredeten Maßnahmen zum Schutz der Mandanten dauerhaft und nachhaltig sicherstellen (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; v. 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64 f. Rdn. 5).
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 14. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, Rdn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 06.11.1998 - AnwZ (B) 25/98

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Berücksichtigung einer nachträglichen

  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 33/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 43/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Unter welchen Voraussetzungen ein Anstellungsvertrag eine Gefährdung der Rechtsuchenden (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) auszuschließen vermag, ist hinreichend geklärt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442 Rn. 9, 12 ff.; vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 28/09, Rn. 9 ff.).

    Der Anwaltsgerichtshof hat seinen diesbezüglichen Vortrag jedoch nicht ausreichen lassen, weil er zur Erfüllung der Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442 Rn. 9, 12 ff.; vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 28/09, Rn. 9 ff.) nicht ausreicht.

    Die Einhaltung etwa vertraglich vereinbarter Sicherungsmaßnahmen ist nur in einer Sozietät, nicht in einer Einzelkanzlei sichergestellt (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, aaO Rn. 9 f.; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281 Rn. 10; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rn. 10; vom 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, Rn. 17; vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 28/09, Rn. 10).

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 61/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Bemühen um

    Danach kann eine Einzelkanzlei - strukturell - nicht zuverlässig sicherstellen, dass die Einhaltung der Beschränkungen, denen sich der angestellte Rechtsanwalt zum Schutz der Rechtsuchenden unterworfen hat, gewährleistet ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07 Rn. 10; vom 15. Juni 2009 - AnwZ (B) 60/08 Rn. 9; vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 28/09 Rn. 10).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 8/14

    Entlassung aus dem Amt des Notars sowie Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

    2009, 64f; Beschl. v. 04. April 2012, AnwZ [Brfg] 62/11) eine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden trotz des eingetretenen Vermögensverfalls ausgeschlossen sein kann, wenn der betroffene Rechtsanwalt seine einzelanwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät (BGH AnwBI. 2006, 281; Beschl. v. 22. März 2010 -AnwZ [B] 28/09) ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen vereinbart und auch tatsächlich "lebt", die eine Gefährdung der Mandantengelder effektiv verhindern; denn nur so lässt sich die Einhaltung der verabredeten Maßnahmen zum Schutz der Mandantengelder dauerhaft und nachhaltig sicherstellen.
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